Das START-Verfahren ist Ende 2018 in kompletter Neubearbeitung als Version 2.0 erschienen.
START ist ein Verfahren für die Praxis der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG. Es wurde von betrieblichen Praktikern, Wissenschaftlern, Juristen und Arbeitsschutzexperten gemeinsam entwickelt. Das Handbuch zum Verfahren erschien erstmals 2006. Zuletzt lag es nach zwei Buchhandelsausgaben und weiteren Sonderauflagen der IG Metall Baden-Württemberg in 5. Auflage als e-book vor; eine weitere, aktualisierte und überarbeite Kurz-Fassung erschien außerdem 2014 (s.u.). Das Verfahren wird in zahlreichen Betrieben und Unternehmen erfolgreich zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eingesetzt. Das 2018 erschienene Handbuch „Gefährdungsbeurteilung mit dem START-Verfahren 2.0“ liegt jetzt in kompletter Neubearbeitung vor. Neben dem Schwerpunkt psychischer Arbeitsbelastungen wurde das Verfahren um den Zweig der „klassischen“, körperlichen und technisch-physikalischen Belastungen erweitert. Somit liegt das Verfahren als einheitliches Verfahren zur ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG vor. Das Verfahren wurde außerdem um zahlreiche Module (z. B. Arbeitszeit, vorausschauende GB usw.) sowie neue Instrumente (etwa Workshop-Konzepte) ergänzt.
Aktualisierungen und Überarbeitungen
Das START-Verfahren ist im Rahmen laufender betrieblicher Anwendungen und umsetzungsorientierter Forschungsprojekte ständig aktualisiert, mit neuen Modulen ergänzt und an den Stand neuer arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben angepasst. Die Erfahrungen mit dem Verfahren werden kontinuierlich und systematisch ausgewertet. Der START-Fragebogen sollte ohnehin immer auf betriebliche Besonderheiten zugeschnitten werden und unterliegt somit ebenso einer ständigen Aktualisierung.
- Die aktuelle Fassung 2.0 ist 2018 erschienen: Rolf Satzer: Gefährdungsbeurteilung mit dem START-Verfahren 2.0, Bund-Verlag, Frankfurt a.M. / 2018
Bestellmöglichkeit
- Wie das START-Verfahren unter besonderer Beachtung der aktuellen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben - etwa der GDA-Leitlinien und Empfehlungen - sowie der aktuellen Rechtsprechung eingesetzt werden sollte, erläutert außerdem der Rechtsratgeber "Arbeitsschutz und Mitbestimmung":
- U. Faber/ R. Satzer: Arbeitsschutz und Mitbestimmung - Handlungshilfe für Betriebsräte, Ausgabe für den Buchhandel - Bund Verlag, Frankfurt 2020 (Sonderauflagen der Handlungshilfe erschienen, herausgegeben von der IG Metall 2014/2015/2020, von der IG BCE 2016) Arbeitsschutz und Mitbestimmung
- 2019 ist ein Schwerpunktheft (Gute Arbeit 6/2019) mit mehreren Fachartikeln zum Verfahren erschienen „Gefährdungsbeurteilung: Mehr Qualität mit dem START-Verfahren 2.0"
Info
Aktuelle Start-Module wurden u. a. für eine Vorausschauende Gefährdungsbeurteilung, für die Gefährdungsbeurteilung bei Leiharbeit oder für SchichtarbeiterInnen erarbeitet; ebenso wurden eine Start-Checkliste zur Vor-Ort-Analyse entlang der GDA-Merkmalsliste psychischer Gefährdungen und Start-Fragebögen für unterschiedliche Branchen entwickelt.
Weitere Informationen zum Verfahren
- Das START-Verfahren wurde in zahlreichen Einigungsstellenverfahren zur Gefährdungsbeurteilung ausgewählt und als geeignetes Instrument in Regelungen vereinbart. 2019 wurde das Verfahren auch in einer streitigen Spruchentscheidung durchgesetzt. Neben den rechtlichen Anforderungen wurde hierbei insbesondere auch eine arbeitswissenschaftliche Bewertung des START-Verfahrens herangezogen siehe Zeitschrift Gute Arbeit 12/2019).
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2017 wurde das START-Verfahren in einer Veröffentlichung der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) zu "Instrumenten und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" gelistet.
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Das START-Verfahren ist in der 2015 aktualisierten Toolbox: Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gelistet
- Eine Kurz-Fassung des START-Verfahrens wurde 2014 im Handbuch Gesundheit & Beteiligung vorgelegt: K. Becker/ U. Brinkmann / T. Engel / R. Satzer: Handbuch Gesundheit
& Beteiligung, Neue Instrumente für den Gesundheitsschutz in Betrieben & Behörden, VSA-Verlag Hamburg, 2. Auflage 2014
Die Firma Panasonic Marketing Europe GmbH wurde 2013 vom staatlichen Amt für Arbeitsschutz In Hamburg mit der jährlich vergebenen Arbeitsschutzanerkennung für ihre Praxis zur Gefährdungsbeurteilung und die „seit vielen Jahren kontinuierlich guten Leistungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes“ ausgezeichnet. Seit 2009 wird dort das Start-Verfahren eingesetzt. Eine Beschreibung der Anwendung findet sich hier: Rolf Satzer: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei Panasonic - Ein Fallbeispiel, in: BAuA (Hrsg.): Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Erfahrungen und Empfehlungen, Berlin 2014
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R. Satzer: Gefährdungsbeurteilungen zu psychischen Belastungen mit dem START-Verfahren, in: Gute Arbeit 10 / 2012
- Interview zum Verfahren in Gute Arbeit 10/2011 (pdf-download)
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Das Magazin der Europäischen Agentur für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz berichtet hier über das START-Verfahren (pdf-download)
- Das Verfahren wurde in eine Instrumentensammlung arbeitnehmerorientierter Methoden aufgenommen, die im Rahmen eines von der EU und dem Land NRW geförderten Forschungsprojekts erstellt wurde.
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2009 erschien das Verfahren in englischer Übersetzung
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R. Satzer, M. Geray, Stress - Psyche - Gesundheit, Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, 5. Auflage, Frankfurt am Main 2012
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Das START-Verfahren ist Ergebnis eines Forschungsprojekts der Hans-Böckler-Stiftung